Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/ einer Stillberaterin/ Psychologie / einer Klinikeinweisung o.ä. stellt die Hebamme der weiteren betreuenden Stelle Befunde Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Schießwohl Carolin
Stand: Juni 2023
Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der freiberuflichen Hebamme Carolin Schießwohl
Fischerdorf 22, 94365 Parkstetten
1. Leistungen und Kosten
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und
dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
1.1 abrechenbare Leistungen
– Beratung
-Vorgespräch
– Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
– Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
– CTG- Überwachung (insofern ein Gerät vorhanden ist)
– Geburtsvorbereitungskurse
– Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)
– Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
– Rückbildungskurse
1.2 Eigenanteil
(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und
die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die
entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt
werden kann.
(3) Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme
mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in
Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle
Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen
wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.
1.3 Kosten für Kurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von
der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem
geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während
des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden
werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen,
dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden
belaufen sich auf 10,00€ pro Kursstunde. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt
werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine
vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf
das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 BGB wird ausdrücklich
verzichtet. Die Anzahl der Partnerinnen/ Partnerstunden und die jeweils aktuelle
Partnerinnen/ Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den
aktuellen Angaben auf der Internetseite. Der Geburtsvorbereitungs-Intensivkurs enthält drei
Stunden mit Partnerin-/ Partner. Die Gebühr für die Partnerin/ den Partner beträgt 30 € und
wird am Kursende in Rechnung gestellt und wird unabhängig von der Teilnahme fällig. Die
Erstattung dieser Gebühr kann bei der Krankenkasse angefragt werden (keine Garantie).
Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine
Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.
1.4 Sonstige Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher
Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit,
die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder,
sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger
kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine
Privatrechnung. Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt ein gesonderter Vertrag. Wahlleistungen aller Art
(z.B. Rufbereitschaft, Akupunktur, zusätzliche Wegegelder) sind nicht Bestandteil dieser
Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
1.5 Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich
nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die
Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die
Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die
Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen
mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30
Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur
fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung
bzw. der Beihilfe.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website
Hebamio. Die Homepages sind unter https://schiesswohl.hebamio.de/ zu erreichen. Direkt
nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als
verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des
Vertragsschlusses.
Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen.
Diese muss separat gebucht und besprochen werden.
3. Räumliche Rahmenbedingungen
In der Regel finden Termine während der Schwangerschaft bei der Schwangeren zuhause statt.
Nach der Geburt finden die vereinbarten Termine in der Regel bis zu zwei Wochen bei der
Leistungsempfängerin zu Hause statt. Ausnahmen müssen individuell vereinbart werden.
4. Kursort
Alle angebotenen Kurse finden Online Videokonferenz-Angebot statt.
5. Kursorganisation
Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen,
wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Kursleiterin
legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen
zeitnah mit. Bei längerfristigem Ausfall der Kursleiterin (länger als 2 Wochen) wird versucht
eine Vertretung zu organisieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleiterin
eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden
Gründen notwendig sein. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich,
eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte
Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht
möglich.
6. Kursstornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich.
Bei Stornierungen bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der
Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine
Ersatzteilnehmerin. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen.
Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der
Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang).
7. Vertretung
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen
Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Ist
dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an die Gynäkologinnen und
Gynäkologen, die Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Krankenhäuser und Arztpraxen
zu wenden – bei Notfällen mit einem Anruf an die 112. Die Leistungsempfängerin erklärt sich
damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende
Kollegin weitergegeben werden dürfen – im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung.
8. Erreichbarkeit
Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die
Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären. Die Sprechzeiten von Hebamme
Schießwohl Carolin sind von Montag bis Freitag von 8-20 Uhr und nach Absprache. Es
besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Erreichbar ist die Hebamme unter
folgender Handynummer: 0159 04791334 (wenn die Hebamme gerade nicht erreichbar ist,
kann eine Nachricht mit Name und Grund der Kontaktaufnahme auf dem Anrufbeantworter bzw. eine SMS/Nachricht hinterlassen werden) und unter folgender Emailadresse:
Carolinheb.schiesswohl@gmail.com. Außerhalb der Sprechzeiten werden Anfragen spätestens
am folgenden Werktag beantwortet. E-Mails werden einmal täglich an Werktagen
beantwortet.
9. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei
Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im
Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird,
entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht
für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer
Hebammenkollegin
10. Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenen Konstellationen regelmäßig der Fall ist.
• Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
• Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine exerne Abrechnungsstelle.
• Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:
Nach Einverständnis mit der Patientn an eine Vertrettungshebamme, falls vorhanden.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b USTG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspficht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokomentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokomentation bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihre Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art 16 DSGVO). Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art 21. DSGVO).
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.