AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Schießwohl Carolin 

Stand: Juni 2023

Geltungsbereich 

Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der freiberuflichen Hebamme Carolin Schießwohl 

Fischerdorf 22, 94365 Parkstetten 

 

1. Leistungen und Kosten 

Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch.

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit

Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und

dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. 

 

1.1 abrechenbare Leistungen 

– Beratung

-Vorgespräch

– Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen

– Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen

– CTG- Überwachung (insofern ein Gerät vorhanden ist)

– Geburtsvorbereitungskurse

– Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)

– Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings

– Rückbildungskurse 

 

1.2 Eigenanteil 

(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und

die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die

entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt

werden kann.

(3) Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme

mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder  privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in

Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle

Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen

wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat. 

 

1.3 Kosten für Kurse 

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von

der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem

geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während

des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden

werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen,

dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden

belaufen sich auf 10,00€ pro Kursstunde. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt

werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine

vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf

das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 BGB wird ausdrücklich

verzichtet. Die Anzahl der Partnerinnen/ Partnerstunden und die jeweils aktuelle

Partnerinnen/ Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den

aktuellen Angaben auf der Internetseite. Der Geburtsvorbereitungs-Intensivkurs enthält drei

Stunden mit Partnerin-/ Partner. Die Gebühr für die Partnerin/ den Partner beträgt 30 € und

wird am Kursende in Rechnung gestellt und wird unabhängig von der Teilnahme fällig. Die

Erstattung dieser Gebühr kann bei der Krankenkasse angefragt werden (keine Garantie).

Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine

Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich. 

 

1.4 Sonstige Wahlleistungen 

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher

Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit

Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit,

die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder,

sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden.

Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger

kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine

Privatrechnung. Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt ein gesonderter Vertrag. Wahlleistungen aller Art

(z.B. Rufbereitschaft, Akupunktur, zusätzliche Wegegelder) sind nicht Bestandteil dieser

Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 

 

1.5 Privatpatientinnen 

Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich

nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die

Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die

Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die

Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen

mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30

Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur

fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung

bzw. der Beihilfe. 

 

2. Anmeldung 

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website

Hebamio. Die Homepages sind unter https://schiesswohl.hebamio.de/  zu erreichen. Direkt

nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als

verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des

Vertragsschlusses.

Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen.

Diese muss separat gebucht und besprochen werden. 

 

3. Räumliche Rahmenbedingungen 

In der Regel finden Termine während der Schwangerschaft bei der Schwangeren zuhause statt.

Nach der Geburt finden die vereinbarten Termine in der Regel bis zu zwei Wochen bei der

Leistungsempfängerin zu Hause statt. Ausnahmen müssen individuell vereinbart werden. 

 

4. Kursort 

Alle angebotenen Kurse finden Online Videokonferenz-Angebot statt. 

 

5. Kursorganisation 

Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen,

wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Kursleiterin

legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen

zeitnah mit. Bei längerfristigem Ausfall der Kursleiterin (länger als 2 Wochen) wird versucht

eine Vertretung zu organisieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleiterin

eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden

Gründen notwendig sein. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich,

eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte

Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht

möglich. 

 

6. Kursstornierung 

Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich.

Bei Stornierungen bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der

Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine

Ersatzteilnehmerin. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen.

Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der

Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang). 

 

7. Vertretung 

In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen

Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Ist

dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an die Gynäkologinnen und

Gynäkologen, die Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Krankenhäuser und Arztpraxen

zu wenden – bei Notfällen mit einem Anruf an die 112. Die Leistungsempfängerin erklärt sich

damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende

Kollegin weitergegeben werden dürfen – im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung. 

 

8. Erreichbarkeit 

Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die

Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären. Die Sprechzeiten von Hebamme

Schießwohl Carolin sind von Montag bis Freitag von 8-20 Uhr und nach Absprache. Es

besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Erreichbar ist die Hebamme unter

folgender Handynummer: 0159 04791334 (wenn die Hebamme gerade nicht erreichbar ist,

kann eine Nachricht mit Name und Grund der Kontaktaufnahme auf dem Anrufbeantworter bzw. eine SMS/Nachricht hinterlassen werden) und unter folgender Emailadresse:

Carolinheb.schiesswohl@gmail.com. Außerhalb der Sprechzeiten werden Anfragen spätestens

am folgenden Werktag beantwortet. E-Mails werden einmal täglich an Werktagen

beantwortet. 

 

9. Haftung 

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei

Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im

Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer

angemessenen Deckungssumme.

Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird,

entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht

für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer

Hebammenkollegin

 

10. Weitergabe der Daten 

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenen Konstellationen regelmäßig der Fall ist. 

• Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen,  sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. 

• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. 

• Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine exerne Abrechnungsstelle. 

• Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor. 

Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben: 

Nach Einverständnis mit der Patientn an eine Vertrettungshebamme, falls vorhanden. 

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b USTG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. 

Ferner besteht eine Aufbewahrungspficht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokomentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. 

Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokomentation bis zu 30 Jahren aufzubewahren. 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung 

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihre Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art 16 DSGVO). Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art 21. DSGVO).